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a.c.t.i.o.n. - statuten





  1. die actionistinnen sind berechtigt, an allen veranstaltungen des vereines teilzunehmen und die einrichtungen des vereins zu beanspruchen. das stimmrecht in der generalversammlung sowie das aktive wahlrecht steht nur den ordentlichen und den ehrenactionistinnen zu. passives wahlrecht steht nur den ordentlichen actionistinnen zu.

  2. die actionistinnen sind verpflichtet, die interessen des vereins nach kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das ansehen und der zweck des vereins abbruch erleiden könnte. sie haben die vereinsstatuten und die beschlüsse der vereinsorgane zu befolgen. die ordentlichen und außerordentlichen actionistinnen sind zur pünktlichen zahlung der actionbeiträge in der von der generalversammlung beschlossenen höhe verpflichtet.

  3. weitere rechte und pflichten der actionistinnen werden durch beschlüsse der generalversammlung bzw. durch die geschäftsordnung festgelegt. auch diese rechte und pflichten sind für actionistinnen bindend.
 



§ 1 name, sitz und tätigkeitsbereich
§ 2 vereinszweck
§ 3 mittel zur erreichung des vereinszwecks
§ 4 arten der mitgliedschaft
§ 5 erwerb der mitgliedschaft
§ 6 beendigung der mitgliedschaft
§ 7 rechte und pflichten der actionistinnen
§ 8 vereinsorgane
§ 9 die generalversammlung
§ 10 aufgabenkreis der generalversammlung
§ 11 der vorstand
§ 12 aufgabenkreis des vorstandes
§ 13 besondere obliegenheiten einzelner vorstandsactionistinnen
§ 14 die subkooperativen
§ 15 die rechnungsprüferinnen
§ 16 das schiedsgericht
§ 17 auflösung des vereines


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